Am Anfang war der Sitzungsplan.

Der Sitzungsplan des Gemeindevorstand und der Gemeindevertretung bildet den zeitlichen Rahmen für Haushaltsplan, Nachtragshaushaltplan und indirekt auch für den Jahresabschluß der Gemeinde.

Wir möchten den eingebrachten Haushaltsplan 2024 zum Anlass nehmen, um eine seit vielen Jahren gängige Praxis in Edermünde im Gesamtkontext wiederholt zu analysieren und zu kritisieren. Wir stützen uns bei unser Argumentation auf das aktuell gültige Recht in Hessen, die gängige Lehrmeinung des Hessischen Verwaltungsschulverband (HVSV), sowie das Schreiben vom Landrat vom 06.10.2023. (siehe auch unser Antrag der GeVe vom 26.09.2022 TOP 17)

Termin des Haushaltsplan 2024:
Ein Plan ist ein Plan und beinhaltet immer die zum Zeitpunkt der Erstellung, besten falschen Zahlen. Er sollte die Zukunft und nicht die Vergangenheit abbilden. Für uns stellt sich die Frage ob der Haushaltsplan 2024 der am 18.12.2023 eingebracht und am 19.02.2024 verabschiedet werden wird, als termingerecht gilt, zumal die Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde noch aussteht.
Zitat: HGO §97 (3) "Die von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssatzung ist mit ihren Anlagen der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Die Vorlage soll spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres erfolgen." In der Praxis bedeutet diese Tatsache bei nicht Beachtung, das der Gemeindevorstand nach § 99 der HGO mit einer vorläufige Haushaltsführung arbeiten muß. Der Haushaltsplan 2024 hätte also im September 2023 eingebracht werden sollen, um in der November Sitzung 2023 verabschiedet zu werden, so der Gesetzgeber. Wir empfehlen daher, wenn es mit eigenen Ressourcen nicht möglich ist, mit temporären externen Kräften die Haushaltspläne und den Jahresabschluß, wie vom Gesetzgeber aufgetragen, termingerecht einzubringen. Das hätte in einem Nachtragshaushaltsplan 2023 berücksichtigt sein müssen, da es sonst zu spät ist. Um es mit den Worten von Rolf Mützenich (Vorsitzende der SPD Bundestagsfraktion) zu sagen Zitat (Bericht aus Berlin vom 26.11.2023): "Das Budgetrecht ist die Königsdisziplin des Parlaments und dort gehört es auch hin." Die Gemeindevertretung hätte hier also die Möglichkeit gegenzusteuern und wieder mehr Kompetenz an sich zu ziehen, so wie es der Gesetzgeber vor sieht. Es macht handwerklich auch Sinn, weil dadurch die Finanzabteilung gleichmäßiger ausgelastet würde und die letzte Gemeindevertretersitzung im Jahr nicht regelmäßig für zeitlich unkritische Anträge verwendet würde.
Das Argument das erst Steuerschätzungen abgewartet werden müssen, um einen soliden Haushaltsplan aufstellen zu können, entspricht nicht gängiger Lehrmeinung und ist auch in soweit nicht belastbar, weil ein Plan immer nur ein Plan ist, der z.B. bei Vorliegen der Steuerschätzung durch einen Nachtragshaushaltsplan aktualisiert werden könnte, wenn es denn notwendig wäre. Auch im Kontext des Bundesverfassungsgerichtsurteil macht ein Warten auf Bundes-, Staats- und Kreishaushalt keinen Sinn. In jedem Fall ist ein zu spät eingebrachter Haushaltsplan despektierlich gegenüber dem höchsten Organ der Gemeinde, der Gemeindevertretung. Um es klar zu sagen: Hierdurch überträgt die Gemeindevertretung dem Gemeindevorstand Befugnisse, die Ihm bei einer ordentlichen Haushaltsführung nicht zukommen würde. Das Ganze ist nur Legal, weil das Instrument der vorläufige Haushaltsführung nach § 99 HGO verwendet wird. Das sollte aber die Ausnahme sein und nicht die Regel. Die Regel wäre ein an Hand von Kennzahlen gesteuerter Haushalt mit Zielwerten die unterjährig nach gehalten werden (GemHVO § 10 Abs. 3). Von diesem Haushaltsideal sind wir in Edermünde jedoch weit entfernt.
Der Souverän erwartet zu Recht die Transparenz über die Verwendung von Steuermitteln. Es stellt sich daher die Frage, ob diese Transparenz noch gegeben ist, wenn das Budget immer ca. 6 Monate nachgelagert durch die Gemeindevertretung öffentlich beschlossen wird, was zuvor im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung nicht öffentlich im Gemeindevorstand quasi vorweg beschlossen wurde? Der Haushaltsplan 2023 wurde am 11.10.2023 veröffentlicht.
Der Souverän darf außerdem Rechenschaft über die Verwendung von Steuermitteln in einem Rechenschaftsbericht erwarten. Dazu später mehr.

Jahresabschluß der Vorjahre:
In diesem Zusammenhang möchten wir darauf Hinweisen, das der Jahresabschluß 2022 der nach Schreiben vom Landrat von 06.10.2023 und laut Gesetzgeber spätestens zum 30.04.2023 hätte vorliegen sollen, bis zum heutigen Tag nicht vorgelegt wurde. Der Jahresabschluß des Vorjahr ist zwingen, um Haushaltsüberschüsse (Haushaltsrest) bei der Aufstellung zukünftiger Haushaltspläne berücksichtigen zu können.
Zitat: HGO §112 (5) "Der Gemeindevorstand soll den Jahresabschluss der Gemeinde innerhalb von vier Monaten aufstellen und die Gemeindevertretung sowie die Aufsichtsbehörde unverzüglich über die wesentlichen Ergebnisse der Abschlüsse unterrichten."
GemHVO § 4 (5) gilt entsprechend.
Nach § 112 Abs. 6 HGO hat die Kommunalaufsicht die Genehmigung der Haushaltssatzung nach § 97a HGO so lange zurückzustellen, bis die Unterrichtung der Gemeindevertretung über den aufgestellten Jahresabschluss nach § 112 Abs. 5 HGO erfolgt ist. Maßgeblich ist der Jahresabschluss des Vorvorjahres (Ziffer 4 der Hinweise zu § 112 HGO).
Für die Gemeinde Edermünde bedeutet dies, dass die Kommunalaufsicht eine Haushaltssatzung oder Nachtragssatzung 2024 generell nur genehmigen kann, wenn der Jahresabschluss 2022 vom Gemeindevorstand aufgestellt wurde.
Der Jahresabschluß 2021 wurde erst nach über 18 Monaten am 18.07.2023 aufgestellt und einen Tag später festgestellt. Das ist über ein Jahr zu langsam. Die Erstellung eines auf Zahlen, Daten und Fakten basierenden Haushaltslan ist so schlicht nicht möglich, da Haushaltsüberschüsse (Haushaltsreste) schlicht nicht bekannt sind.
Es stellt sich somit die Frage der Konsequenzen für Edermünde?

Entlastung des Gemeindevorstand:
Die Entlastung des Gemeindevorstand für 2021 ist nicht wie in HGO vorgegeben, bis zum 31.12.2023 erfolgt:
Zitat: HGO §114 (1) "Die Gemeindevertretung beschließt über den vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss, zusammengefassten Jahresabschluss und Gesamtabschluss bis spätestens 31. Dezember des zweiten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und entscheidet zugleich über die Entlastung des Gemeindevorstands. Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht sie die Entlastung mit Einschränkungen aus, so hat sie dafür die Gründe anzugeben."
Wir stellen somit fest das die Gemeinde Edermünde für das Jahr 2021 derzeit einen nicht entlasteten Gemeindevorstand hat, da die Entlastung bis zum 31.12.2023 nicht erfolgt ist.
Darüber hinaus stellen wir fest das das Rechnungsprüfungsamt zuletzt den Jahresabschluß 2013 genehmigt hat (In Worten: Zweitausend dreizehn). Die Gemeindevertretung hat zuletzt am 16.05.2022 den Gemeindevorstand für das Haushaltsjahr 2013 entlastet. Das bedeutet das unser Bürgermeister, obwohl seit 2014 im Amt, noch nicht ein einziges mal von dieser Gemeindevertretung Entlastung erteilt werden konnte. Uns ist kein einziger Vorstandposition bekannt, wo das für einen solch langen Zeitraum von 10 Jahren möglich wäre. Hier allein auf Verzögerungen beim Rechnungsprüfungsamt zu verweisen ist nicht zielführend, da zu einer Prüfung immer zwei Seiten gehören und beide Seiten ein Interesse an einer zeitnahen Prüfung haben sollten.

Rechenschaftsbericht:
Ein Rechenschaftsbericht nach HGO §112 (3) liegt uns bis zum heutigen Tag, wie auch in den Jahre zuvor, nicht vor. Funktioniert eine Verwaltung ordentlich, wenn Sie Ihren Bürgerinnen und Bürgern nicht termingerecht und vollständig Rechenschaft über die Verwendung der Steuermittel gibt?

Wir stellen somit fest,
1) dass der Gemeindevorstand sich nicht an gültiges Recht und Gesetz hält und dies bisher auch nicht begründet hat, was aber bei einer vorläufigen Haushaltsführung nach §99 HGO zwingend wäre, zumal es in Edermünde keine Ausnahme, sondern seit vielen Jahren gängige Praxis ist, Haushalte nicht termingerecht und vollständig einzubringen.
2) dass der Verwaltungschef seinen Bürgerinnen und Bürgern bisher keine Rechenschaft über die Verwendung der Steuermittel für die Jahre 2021 und 2022 abgelegt hat.
3) dass der Haushaltsplan 2024 weder in Form noch in Frist in die Gemeindevertretung ordentlich eingebracht wurde und verweisen hierzu auf das Schreiben vom Landrat vom 06.10.2023, die HGO §97 (3), HGO §112 (3), GemHVO §50.
4) dass der Haushaltsplan 2024 nicht digital eingebracht wurde, wie von der Gemeindevertretung bestellt.
5) dass der Verwaltungschef keinerlei Unrechtsbewusstsein hat und stattdessen lieber auf die Kommunalaufsicht bzw. das Rechnungsprüfungsamt verweisst die Ihrerseits ebenfalls nicht termingerecht arbeiten.
6) dass der Verwaltungschef vorsätzlich handelt, da er trotz Termin Rückstand seit vielen Jahren nichts dazu beiträgt diesen Rückstand seitens der Verwaltung aufzuholen und auch keine Besserung in Aussicht stellt.
7) dass in einer über 3 Stündigen Befragung zum vorgelegten Haushaltsplan 2024 der Verwaltungschef es erfolgreich geschafft hat mehr Fragen aufzuwerfen als Antworten zu liefern. Es ist schon sehr bezeichnend wenn offen zugegeben wird, dass Antworten politisch motiviert sind und nicht in der Sache.
8) dass der Gemeindevorstand inkl. Bürgermeister seit dem Haushaltsjahr 2014 nicht mehr entlastet worden ist.
9) dass die Bürgerliste Edermünde inzwischen mehr als 30 Punkte gesammelt hat, die sich alle unter dem Punkt Intransparenz bzw. Klüngel Wirtschaft zusammen fassen lassen und auch bereit wäre diese Transparent zu kommunizieren.

Als Opposition können wir den Sachverhalt nur transparent darstellen und gegebenenfalls auch kritisieren. Auch die Kommunalaufsicht und das Rechnungsprüfungsamt sind bereits über den Sachverhalt hinreichend informiert und haben Ihrerseits die derzeitige Vorgehensweise bereits kritisiert. Siehe hierzu z.B. das Schreiben vom Landrat vom 06.11.2023., das allen beteiligten vorliegt. Eine Klage z.B. beim Verwaltungsgericht verbietet sich, da die Gemeindevertretung als höchstes Organ der Gemeinde Edermünde durch Ihrer Selbstverwaltung (Artikels 28 Abs. 2 GG)  das Vorgehen immer wieder legalisiert. Bisher hat die SPD dies Kraft absoluter Stimmenmehrheit immer im Alleingang entscheiden können. Seit 2021 braucht Sie jedoch für dieses Vorgehen die Hilfe der CDU. Diese steht als Koalitionspartner gerne zu Verfügung und legitimiert so eine gesetzeswidrige Verfahrensweise durch Ihre Stimmen. Das wir schlecht regiert werden in Edermünde, darüber könnten wir uns politisch gerne streiten und Meinungen austauschen. Das wir darüber hinaus aber auch noch falsch regiert werden, können wir als demokratische Fraktion nicht unterstützen und erlauben uns dies auch zu artikulieren. Wir können dem Souverän das Schreiben vom Landrat und die Gesetzestexte gerne zu Verfügung stellen, damit sich Alle eine eigene Meinung zum Sachverhalt bilden können. Die Presse wurde von uns ebenfalls mit allen Informationen zum Sachverhalt versorgt und um transparente Kommunikation gebeten. Wir begrüßen investigativen Journalismus als eine Tragende Säule unserer Demokratie und freuen uns auf eine Berichterstattung die die gewiss nicht immer einfache Thematik auch dem Souverän, der uns mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hat, anschaulich darstellt und erklärt.

 

 

Analyse Haushaltsrede von Herrn Petrich:

Allgemeine Finanz Situation:
Herr Petrich vergleicht den Schuldenstand von 01.01.1974 (2.375.680 DM) mit dem Schuldenstand von heute und führt aus, Zitat: "Heute liegen wir bei ziemlich genau der Hälfte".

Der Schuldenstand aus dem Jahr 1974 würde heute einem Gegenwert von "ziemlich genau" 5.730.069,48€ entsprechen (Quelle: www.altersvorsorge-und-inflation.de).

Das entspricht "ziemlich genau" dem Schuldenstand der Gemeinde Edermünde am 01.01.2024 (Quelle: Seite 256 Haushaltsplan 2024). Wir können daher die Aussage von Herrn Petrich nicht nachvollziehen und uns seine Aussagen daher nur als politisch motiviert erklären, nicht aber mit einem kaufmännisch denkenden Verwaltungschef, der transparent kommuniziert.

Um es mit Churchill zu sagen, Zitat: "Ich glaube nur der Statistik, die ich selber gefälscht habe."

Wir bereits mehrfach von uns kommuniziert, finden wir die Kommunikation mit Halbwahrheiten, die dann von der Presse und letztlich von den Bürgerinnen und Bürgern übernommen werden, nicht ehrlich, gegenüber dem Souverän. Wir wünschen uns an dieser Stelle noch malig mehr Ehrlichkeit und transparentere Kommunikation unseres Verwaltungschef. Es könnte hierdurch leicht der Eindruck vermittelt werden, dass persönliche Einzelinteressen über den allgemeinen Interessen für unserer Gemeinde stehen. Auch die Glaubwürdigkeit, die wiederum Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit wäre, leidet stark unter diesem Kommunikationsverhalten. Den wirklichen Schuldenstand, inkl. aller Verbände und sonstigen Verbindlichkeiten, gegenüber dem Steuerzahler transparent darzustellen und zu kommunizieren, sollte selbstverständlich sein.

Herr Petrich hängt die Herausforderungen des Haushaltsplan 2024 an lediglich 3 Zahlen auf. Er führt aus das die Personalkosten wegen Inflationsaugleich um 13,8% ansteigen (Ausgaben). Bei der Einkommensteuer geht er von lediglich 6% Erhöhung aus (Einnahmen). Das Kanalnetz muß nach 10 Jahren überprüft werden (Ausgabe). 
Warum die Personalkosten im öffentliche Bereich sich doppelt so schnell entwickeln sollen wie in der Wirtschaft ist für uns auf lange Sicht nicht nachvollziehbar. Hier sollte man einen 24 oder 36 Monat Vergleich tätigen, um nicht Äpfel mit Birnen zu vergleichen. 
Das das Kanalnetz alle 10 Jahren über prüft werden muß, kann man als "junger" Bürgermeister der erst seit 2014 im Amt ist natürlich nicht wissen. Das ist wie bei Weihnachten das jedes Jahr wieder unplanmäßig dazwischen kommt. Mit diesen drei Gründen eine Grundsteuererhöhung um 100 Punkt zu rechtfertigen finden wir nicht Sachgerecht. 
Das die anstehende Schwimmbad Sanierung ein nicht einfach zu stemmende Aufgabe für unsere Gemeinde werden wird, ist uns bekannt. Gerade deswegen dringen wir schon seit Jahren darauf nicht allein auf der Einnahmen Seite zu justieren, sondern insbesondere auf der Ausgaben Seite wie z.B. den Energiekosten. Auch bei den beiden zurückliegenden Kita Neubauten hätten Einsparungen im Millionen Bereich realisiert werden können, ohne bei der Qualität Abstriche machen zu müssen. Die Anhebung der Grundsteuer kommt daher aus unserer Sicht mindestens zu früh und hätte z.B. mit der ab 01.01.2025 Neuberechnung der Grundsteuer erfolgen können bzw. evtl. auch müssen. In jedem Fall ist die Begründung zum jetzigen Zeitpunkt nicht stichhaltig und wurde von daher am 18.12.2023 auch von der Bürgerliste Edermünde abgelehnt.
Als Lösung der Finanzproblematik schlägt Herr Petrich vor die Überprüfung des Abwassernetz auf 2 Jahre zu strecken. Wir finden dieses Vorgehen OK, da es in diesem Kontext immer auch um eine Personal Einsatzplanung geht. Bemerkenswert finden wir in diesem Zusammenhang, das die Überprüfung des Hydrandennetzes (Trinkwasser, Löschwassernetz) das seit 2017 von dieser Gemeindevertretung beauftragt wurde, nach wie vor auf sich warten läßt und damit die Sicherheit unserer Bevölkerung gleich doppelt gefährdet wird. Aus unserer Sicht ist das Trinkwassernetz mindestens genauso wichtig wie das Abwassernetz und wir können daher die Ungleichbehandlung zugunsten des Abwassernetzes nicht nachvollziehen.
Das wir als Gemeindevertretung uns Gedanken machen sollten über die Ausgaben stellt Herr Petrich zu recht fest. Wir als Bürgerliste Edermünde bringen in praktisch jeder Gemeindevertretersitzung Anträge und Vorschläge auf die Agenda, die sowohl auf der Einnahmen, aber insbesondere auch auf der Ausgaben Seiten Wirkung zeigen könnten, wenn man Sie den wenigstens mal beraten würde und nicht regelmäßig allein aus parteitaktischen Überlegungen heraus ablehnen würde. Wir kennen dieses Vorgehen aber bereits aus der seit Jahrzehnten gelebten Praxis in Edermünde sehr gut. Hier hat die CDU die Diskussionskultur der SPD für sich kurzerhand übernommen Zitat: "Politik für mich", anstatt für unsere Bürgerinnen und Bürger gemeinsam das Beste Ergebnis herauszuarbeiten.
Herr Petrich sucht bei der Gewerbesteuer nach wie vor sein Heil in der Neuansiedlung von Gewerbe. Die Bürgerliste Edermünde ist nicht gegen neu Ansiedlung von Gewerbe, aber alles mit Maß und Mitte. Das in diesem Zusammenhang die Begrüßungsseite mit Werbung für Logistik Ansiedlungen auf der überarbeiteten Homepage der Gemeinde verschwunden ist, begrüßen wir ausdrücklich. Das wir Flächen mit der Brechstange im Rahmen eines Baulandumlegungsverfahren enteignen, finden wir falsch, genauso wie die fehlende zeitgemäße Anpassung der Bebauungspläne. Hier bleibt der Ansiedlung von kritischen Betrieben nach wie vor Tür und Tor geöffnet.
Herr Petrich nennt in seiner Haushaltsrede Zahlen des Jahresabschluß 2022, der aber bis zum heutigen Tag nicht aufgestellt und festgestellt wurde. Es empfiehlt sich daher zunächst mal den überfälligen Jahresabschluß 2022 vorzulegen, bevor man darüber spekuliert wie der Zuschußbedarf sich entwickeln könnte. Darüber hinaus ist uns klar, wenn man einen defizitären Bereich ohne weitere Veränderungen höher skaliert, dann wird auch das Defizit größer. Bündnis 90/ Die Grünen haben das bereits vor über 10 Jahren erkannt und entsprechende Vorschläge dazu frühzeitig gemacht. Die Bürgerinnen und Bürger müssen diese schlechte Politik jetzt durch zusätzlich Steuern bezahlen.

Wenn man das Miteinander in der Gemeinde fördern möchte, wie zum 50 Jährigen Jubiläum von der Gemeinde Edermünde angedacht, dann reicht es nicht dies in einer Haushaltsrede, wie von Herrn Petrich getan, zu dokumentieren, sondern dann sollte man bei der Einladung zur Planung am besten damit anfangen transparent alle Vereine auch einzuladen. Das war bisher aber nicht der Fall und so sind einzelne Vereine bei der Planung außen vor gelassen worden. Auch die Kommunikation ist bisher zentral über einen Planungskopf angedacht, anstatt auch Absprachen untereinander zu ermöglichen. Gerade in einem zu spät gestarteten Planungsprozess ist das alles andere als optimal. Wenn dieser zentrale Planungskopf nicht performant arbeitet, wird die Festwoche nur suboptimal werden. Eine Schwachstelle ist somit bereits in der Organisation der Planung des Festes mit eingebaut worden. 
Die Bürgerliste Edermünde hat diese Schwachstelle erkannt und unterstützt daher die "Edermünder Interessengemeinschaft" darin, das sich alle Edermünder Vereine untereinander besser abstimmen können: https://edermuender.de/vereine. Die "Edermünder Interessengemeinschaft" steht allen Akteuren der Festwoche als Katalysator zur gegenseitigen Kontaktausnahme gerne zu Verfügung.

Bei den von Herrn Petrich aufgeführten Investitionsmaßnahmen für 2024 gehen wir soweit mit, allein bei der Reihenfolgen der umbauten der Bushaltstellen hatten diese Gemeindevertretung auf unsere Empfehlung hin eine andere Prioriät vorgeschlagen (GeVe 07.03.2022 TOP 18). Interessiert sich Herr Petrich für die Beschlüsse dieser Gemeindevertretung nur wenn es gerade passt?

Das wir die beiden Kitas am Ende ohne neue Kredite geschafft haben ist einerseits sehr erfreulich, aber man muß auch zur Kenntnis nehmen das wir dafür viel Tafelsilber in den letzten Jahren zu Geld machen mußten. Auch die Rücklagen wurden sehr stark in Anspruch genommen und sind nun praktisch aufgebraucht.

Das Herr Petrich den Haushalt als "maßgebliches Plichtenheft" sieht ist sehr zu begrüßen, muß jetzt aber auch noch in die Praxis umgesetzt werden. Wir denken hier an zahlreiche Beschlüsse dieser Gemeindevertretung aus den letzten Jahren die schlicht durch die Verwaltung nicht umgesetzt wurden. Hier zeigt sich ob ein Bürgermeister tatsächlich "überparteilich" ist oder schlicht sein Programm durchzieht, ohne Rücksicht auf Verluste. 

 

Analyse des Haushaltsplan 2024 der Bürgerliste Edermünde.

Sachkostenebene
Seit diesem Haushaltsjahr ist die Darstellung der Sachkostenebene wieder möglich. Wir begrüßen die Wiederaufnahme der Sachkostenebene ausdrücklich, warten aber noch auf eine Bestätigung der Ekom21 von unserem Verwaltungschef, dass es sich um ein technisches Problem handelte und nicht über einen weiteren Versuch unseres Verwaltungschef die Gemeindevertretung zu desinformieren.

Energiekosten
Die Energiekosten der Gemeinde in Edermünde steigen weiter und wir stellen diesen Sachverhalt auch dieses Jahr wieder transparent dar und machen entsprechende Vorschläge zur Verbesserung. Das wir keine Trendumkehr bei den Energie Kosten in Edermünde erleben, haben die Fraktionen zu vertreten die mit Ihrer Mehrheit für ein weiter so stimmen. Die gleichen Fraktionen stimmen auch für eine Erhöhung der Grundsteuer von 365 auf 465 Punkte und suchen Ihr Heil weiterhin in der Ansiedlung von mehr Logistik anstatt das wahre Problem der Kostenverschwendung zu adressieren.

Energiekosten

Bis 2022 "Ist Daten", ab 2023 "Plan Daten".

Zitat: "Wir haben den Planeten nicht von unseren Eltern geerbt, sondern nur von unseren Kindern geliehen."
Wir empfehlen hierzu einen Beitrag der ARD (Die Revolution der Erneuerbaren).

Unterlagen des Gemeindevorstand
Das es unser Gemeindevorstand mit transparenter Kommunikation nicht so genau nimmt, sehen wir seit 15.03.2023 durch die nicht zu Verfügungsstellung der Unterlagen des Gemeindevorstand für die Fraktionsvorsitzenden. Unser Gemeindevorstand zeigt damit die Wertschätzung gegenüber der Gemeindevertretung und ob er sich gerne in die Karten schauen lässt. Das gleicher Verhalten sehen wir auch bei der terminlichen Einbringung des Haushaltsplan 2024. Wenn man es intransparent kommunizieren möchte, kann man das so machen.

ÖPP
Für die Steuerzahler schlecht verhandelte Mietverträge über eine Laufzeit von 20 Jahren für öffentlich private Partnerschaft Projekte (ÖPP), bürden dem Steuerbürger zukünftig hohe laufende Kosten auf. Die Verträge wurden notwendig, weil eigene Gebäude als letztes Tafelsilber zuvor für wenig Geld zum stopfen von Haushaltslöchern verkauft wurden. Unsere zukünftigen finanziellen Handlungsspielräume werden so immer weiter reduziert. Das die SPD diese Misswirtschaft am liebsten mit großen Logistik Ansiedlungen heilen möchte, ist an dieser Stelle kein Geheimnis und konnte trotz heftiger Kritik von der Gemeindevertretung bis vor kurzem auf der Begrüßungsseite unserer Gemeinde Homepage nachgelesen werden. Jetzt ist die Begrüßungsseite plötzlich vom Netz verschwunden. Ein neues Gewerbegebiet soll jetzt mit Enteignung der Landeigentümer und somit mit der Brechstange durchgesetzt werden, obwohl die zu erwartenden Auswirkungen für Grifte gravierende sind. Sowohl beim Verkehr, als auch bei Starkregen Ereignissen wird Grifte die Nachteile dieser Ansiedlung alleine tragen müssen. So werden Lasten in Edermünde weiterhin nicht gleichermaßen, sondern immer mehr Lasten auf einige wenige Schulter verteilt.

Antwort Qualität
Die Qualität von Antworten des Bürgermeisters auf Fragen von Bürgerinnen und Bürgern, sowie Fraktionen ist voll an Halbwahrheiten und teilweise sogar als Nachweislich falsch zu bezeichnen. Das macht eine vertrauensvolle Zusammenarbeit schwierig.

Feuerwehr ist nicht alles, aber ohne Feuerwehr ist alles nichts.
a) Wertschätzung Ehrenamt

Die Edermünder Feuerwehren benötigen neben Ihren "Löschfahrzeugen", technischem Gerät, sowie Feuerwehrgerätehäusern, auch "Mannschaftstransportfahrzeuge" (MTF). Es ist seit Jahrzehnten eine gelebte Praxis in Edermünde das Löschfahrzeuge zu 100% von Gemeinde und Land bezahlt werden und Mannschaftstransportfahrzeuge nur zu ca. 50 %. Wir lehnen diese gelebte Praxis ab und fordern auch für MTF eine 100% Finanzierung durch die Kommune. Als Argument wird regelmäßig angeführt das MTF nur anteilig für Einsatzzwecke genutzt werden, sondern auch für den Feuerwehrverein. Diese seit Jahrzehnten gelebte Praxis zeigt die wirkliche Wertschätzung in unserer Kommune gegenüber den Kameradinnen und Kameraden der Wehr. Für alles ist in Edermünde Geld da, vom Piratenschiff mit Schwengelpumpe und Matsch-Spielanlage angefangen bis zu 15 Mio. € für 2 Kitas, aber für die Menschen die an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr, ohne Ansehen von Personen, selbstlos und unentgeltlich, unserer aller Sicherheit gewährleisten, haben wir nur das minimal notwendigste übrig. Die Kommune organisiert keine Freizeitfahrten, gewähren keine Vergünstigungen und ist auch sonnst alles andere als großzügig bei dehnen die den Karren ziehen. Selbst Feuerwehrgerätehäuser müssen die Kameradinnen und Kameraden selber in Eigenleistung bauen. 
Wenn dann noch beim Neujahresempfang das Motto "Feuer und Flamme" genutzt und das Ehrenamt sonnst wie mit Worten gelobt wird, ist dass zwar schön und zeigt auch Anerkennung, aber das muss sich dann eben auch im Haushaltsplan entsprechend widerspiegeln. Es kann nicht sein das ein Feuerwehrverein im Dorf Spendengelder für einen Feuerwehrbus sammeln muss. Mannschaftstransportfahrzeuge sind zunächst für Einsatzzwecke, Ausbildung von Kinder-, Jugend- und Einsatzabteilung und nicht zuletzt auch für die Alters- und Ehrenabteilung da und werden hierfür genutzt. Wer meint das die Feuerwehr nur aus Blaulichtfahrten besteht, der hat Feuerwehr nicht wirklich verstanden. Feuerwehr Nachwuchs kann man nicht im Katalog oder bei Amazon bestellen, sondern der muss zunächst angeworben, Aus- und Weitergebildet, sowie weiter motiviert werden. Das passiert nicht von allein. Das das beste Feuerwehrtechnische Gerät ohne Einheit nichts nützt, kann man sich in anderen Freiwilligen Feuerwehren gut ansehen, wo jeder Aktive mit einem eigenen Einsatzfahrzeug zum Einsatz fahren könnte, da es fast genauso viel Fahrzeuge wie Aktive gibt. 
Wenn angehörige der Feuerwehr nach jahrzehntelanger ehrenamtlicher Arbeit für die Allgemeinheit, sich entscheiden in die Alters- und Ehrenabteilung über zu treten und die Gemeinde dann es nicht einmal ermöglicht, das diese Personen einmal im Jahr zu einem Senioren Treffen oder Ausflug fahren können, ohne das der Verein sich mit 50% an dem MTF beteiligen muss, dann zeigt das genau die Art von Wertschätzung die wir in Edermünde nicht sehen wollen.

b) Feuerwehrverein, Lückenfüller der Gemeinde?
Ehrenamt ist wichtig und mit Geld nicht zu bezahlen und deswegen müssen MTF auch zu 100% ohne wenn und aber von der Gemeine bezahlt werden. Ja wir sprechen bei einem Bus schnell über 40.000€ und mehr, zumal die Fahrzeuge mit Sonderausstattung wie Funk und Blaulicht ausgestattet sein müssen und bei 4 Fahrzeugen in Edermünde geht das sicherlich ins Geld. Aber das ist alles Peanuts im Vergleich dazu, wenn wir anfangen müssten die Aktiven durch Teilzeitkräfte oder gar mit Hauptamtlichen unterstützen zu müssen. Hier muss dringend ein umdenken stattfinden. Angefangen vom Bürgermeister, aber auch innerhalb der Verantwortlichen der Feuerwehr. Die Summen für eine 50% Beteiligung an Mannschaftstransportfahrzeugen ist für Vereine auf Dauer nicht zu leisten und auch nicht zielführend. Was ist wenn so ein Fahrzeug aus irgendeinem Grund kaputt geht? Muss jedes mal der Verein mit 50% der Kosten herhalten? Wir sprechen hier schnell über 15000 €, 20000€ je Feuerwehrverein, wiederkehrend alle paar Jahre. Gelder die z.B. für Vereinsfeste, Jubiläen, Ehrungen, usw. fehlen. 
Uns beschämt es zu tiefst das Feuerwehrvereine einen Antrag stellen müssen für ein gebrauchtes MTF, um Fördergelder von der Gemeinde zu bekommen. Wir finden es muß selbstverständlich sein, dass diese Fahrzeuge von der Gemeinde zu Verfügung gestellt werden. 
Zitat aus der Mustersatzung: " Zweck des Vereins ist die Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr XXX insbesondere durch die Werbung und das Stellen von Einsatzkräften." Feuerwehrverein soll also die Feuerwehr unterstützen und der Schwerpunkt liegt hierbei nicht bei der Technik, sondern vielmehr auf den Menschen wie aktive Einsatzkräften, kommende und natürlich auch ehemalige Einsatzkräften. Ja, auch auf der Alters- und Ehrenabteilung! Bürgermeister werden auch nicht einfach mit einem Handschlag verabschiedet, sondern dürfen sich im Ruhestand über eine entsprechende Absicherung freuen. Gleiches muss sinngemäß auch für Kameradinnen und Kameraden gelten die jahrzehntelang sich mit Leib und Leben und tausenden ehrenamtlichen Stunden für die Öffentlichkeit engagiert haben (Feuerwehrrente). Zwar bekommen ehemalige Aktive bisher keine Pension (Feuerwehrrente) oder ähnliches, aber eine Fahrt zum Seniorennachmittag in einem von der Gemeinde zu 100% bezahlten Fahrzeug sollte wohl möglich sein. Wer argumentiert das Feuerwehrvereine ein MTF ja auch anteilig nutzen und somit auch anteilig bezahlen müssten, der hat den Sinn und Zweck eines Feuerwehrvereins nicht verstanden. Feuerwehrvereine sind das Rückgrat einer jeden Einsatzabteilung und somit der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger. An dem Tag wo Feuerwehr keinen Spaß mehr macht und nur noch in Arbeit ausartet, werden auch die Einsatzkräfte der Feuerwehr den Rücken kehren. Spaß und Motivation für die Kameradinnen und Kameraden zu vermitteln, ist zentral für einen Feuerwehrverein um den genannten Zweck erreichen zu können. Wenn die Aktiven nicht nur das ausrollen von Schläuchen oder sonstige Feuerwehrtechnik trainieren und Abläufe üben, sondern auch Team bildende Maßnahmen durchführen, dann zeigt auch dies, das Feuerwehr eben nicht nur aus Technik besteht, sondern der Faktor Mensch immer auch Erfolgs entscheidend ist, für gelungene Einsätze. Beim Feuerwehrverein geht es eben nicht darum, neue Autos oder sonstiges technisches Inventar zu finanzieren. Es geht bei einem Feuerwehrverein auch nicht darum Umkleideräume zu bauen, damit man sich bei einem Einsatz umziehen kann oder energetische Sanierungen an den Gerätehäusern ehrenamtlich durchzuführen. Wir haben den Eindruck, das der tadellose Ruf der Feuerwehr und die Hilfsbereitschaft der Kameradinnen und Kameraden gerne für eigene Ziele ausgenutzt wird. Wenn Vereinsvermögen überwiegend nur noch für Fahrzeuge verwendet wird, ist das nach unserer Auffassung nicht mehr satzungsgemäß, denn der Zweck des Vereins liegt Zitat: "insbesondere durch die Werbung und das Stellen von Einsatzkräften" begründet und somit in den Menschen und nicht in der Technik. Auf das HBKG §10 (1) das die Kommune und nicht den Verein in die Pflicht nimmt, sei an dieser stelle ebenfalls ausdrücklich verwiesen. Zitat: "Sie sorgt im Rahmen dieser Unterstützung und Förderung auch für die Erhaltung und Gewinnung einer ausreichenden Anzahl von ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen."

c) Es stellt sich somit auch die Frage der Rechtmäßigkeit?
Ob die gängige Praxis somit überhaupt rechtens ist, könnte daher zum Einen auch einmal von der Gemeindeverwaltung geprüft werden, denn es stellt sich schon die Frage ob das Vereinsvermögen als eine Art Sondervermögen der Kommune gesehen werden könnte bzw. was das für Konsequenzen hätte. 
Zum Anderen wäre die Frage interessant, ob Vereinsvermögen in dieser Größenordnung ohne Beschluss der Mitgliederversammlung kurzfristig überhaupt verwendet werden darf. Denn ein Vorstand eines Feuerwehrvereins hat ja nicht die Aufgabe, die Rücklage seines Vereins in kürzester Zeit dramatisch zu reduzieren, sowie den Fortbestand des Vereins zu gefährden, ohne mit den Mitgliedern Rücksprache zu halten, insbesondere, wenn z.B. Vereinsjubiläen anstehen auf die jahrelang hin gespart wurde. Ob die Mittelverwendung noch als Satzung- bzw. Verhältnis gemäß angesehen werden kann, bleibt fraglich.

d) Gesetzliche Regelungen
Im übrigen sind die Verantwortlichkeiten auch klar geregelt.

Zitat: Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
Kurz: (Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - HBKG)

(1) Die Gemeinden haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe

1.

in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung zu erarbeiten, fortzuschreiben und daran orientiert eine den örtlichen Erfordernissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, diese mit den notwendigen baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie technischer Ausrüstung auszustatten und zu unterhalten, (Holzhausen Umkleide, Grifte Übungsräume - Thema Waschbär)

2.

für die Ausbildung und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen zu sorgen, (hierzu ist ein MTW notwendig!)

3.

...

4.

für eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung zu sorgen, (Hydrantenprüfpläne 2017)

5.

...

6.

für den Selbstschutz der Bevölkerung sowie für die Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung zu sorgen (Alters- und Ehrenabteilung)

(2) Die Gemeindefeuerwehr ist so aufzustellen, dass sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereichs innerhalb von zehn Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe einleiten kann.

e) Praxis
Hierzu ein Beispiel aus der gelebten Praxis:

Wer entscheidet ob ein Löschfahrzeug losfährt, um die 10 Minuten Frist bis zur ersten wirksamen Hilfe einzuhalten? Entscheiden wir Politiker das? Nein, das entscheidet die Führungskraft der Einheit im Löschfahrzeug, die vorne Rechts im Fahrzeug sitzt, auf Grundlage der zu Verfügung stehenden Informationen, nach entsprechender Abwägung von Chance und Risiko allein und hält hierfür Ihren Kopf hin, mit allen Konsequenzen. Und dann ist es eben ein großer Unterschied zu wissen, ob noch ein fahrbereiter Bus im Gerätehaus steht, oder nicht. Das darf nicht von der Kassenlage eines Feuerwehrvereins abhängig sein, auch dann nicht, wenn möglicherweise Feuerwehrbedarfspläne, die nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis von Vorgaben erstellt wurden, das vielleicht nicht so vorsehen. In der Praxis macht ein Mannschaftstransportfahrzeug nicht selten einen wichtigen auch Einsatz taktischen Unterschied aus, auch dann wenn der taktische Einsatzwert eines MTF offiziell bei Null liegt, da Sie nicht Feuerwehr DIN genormt sind.
Wir können hier immer nur auf gravierende Missstände hinweisen. 
Z.B. auf der L3221 die ja offiziell kein Unfallschwerpunkt ist, obwohl dort in den letzten Jahren schon mehrere tödlich verunfallte Person zu verzeichnen waren. Muss den eigentlich immer noch mehr passieren oder kann Politik vielleicht auch mal in Vorleistung gehen und frühzeitig z.B. auf beinahe Unfälle und entsprechenden Hinweisen reagieren? MTF für alle 4 Ortsteilen, die zu 100% von der Kommune bezahlt werden, sind kein optionaler Luxus, sondern werden z.B. auch zur Absicherung von Einsatzstellen gebraucht oder bei Sturm- oder Hochwasserlagen, um mehrere dezentrale Schadensbilder parallel abarbeiten zu können.
Wir Politiker müssen hier vor Ort entscheiden was für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger notwendig ist. Nach unserer Auffassung sind MTF bei unserer Gemeindestruktur und unseren Rahmenbedingungen kein optionales Gerät das man nach Kassenlage von Vereinen anschafft, oder auch nicht, sondern es ist zwingend um unsere Feuerwehr optimal auszustatten und den verantwortlichen Führungskräften die Frage ob das Löschfahrzeug losfährt oder nicht, sehr deutlich vereinfacht. Das beste und teuerste Löschfahrzeug funktioniert übrigens nur mit entsprechender Mannschaft. Gerade in einer Freiwilligen Feuerwehr habe wir nicht immer bei jedem Einsatz und zu jeder Tageszeit 9 top ausgebildete Einsatzkräfte, wo jeder alles kann, in allen Orten sofort am Start, sondern hier gibt es Unterschiede die z.B. abhängig von Ausbildung, Tageszeit, aber auch Tagesform sind. Das alles kann ein nach bestem Wissen und Gewissen aufgestellter Feuerwehrbedarfsplan immer nur theoretisch abbilden. Wir machen hier aber keine Politik für die Theorie, sondern für die gelebte Praxis.
Ein Haushaltsplan der das Engagement der Kameradinnen und Kameraden so wenig wertschätzt und die gelebte Praxis in unserer Feuerwehr so wenig spiegelt wird von uns folgerichtig abgelehnt.

7) Zusammenfassung
Es ist die Aufgabe der Gemeindevertretung den Gemeindevorstand zu überwachen und Gelder für entsprechende Themen freizugeben. Wir finden z.B. MTF wichtiger als Piratenschiffe oder Matsch-Spielanlagen mit Schwengelpumpe und sehen somit eine klar falsche Prioritätensetzung in diesem Haushaltsplan. Jahresabschlüsse werden der Gemeindevertretung unvollständig und verspätet vorgelegt. So hätte z.B. der Abschluß 2022 spätestens am 30.04.2023 der Gemeindevertretung zu Verfügung gestellt werden müssen. Selbst der Abschluß 2021 liegt nur rudimentär vor und erlaubt praktisch keine Rückschlüsse auf das Ergebnis. Somit sind Rückschlüssen auf den aktuellen Haushaltsplan 2024 nicht möglich, weil Haushaltsüberschüsse (Haushaltsreste) aus den Vorjahren intransparent sind und somit eine fundiert, sachliche Entscheidung unmöglich machen.

Da die aktuell gültige Gemeinde Haushaltsverordung (z.B. GemHVO §50) und die hessische Gemeindeordnung (z.B. HGO §112), die beide auch für Edermünde verbindlich sind, hier nicht eingehalten wurden, müssen wir folgerichtig diesen handwerklich, wie politisch schlecht gemachten Haushaltsplan ablehnen und darum bitten die fehlenden Information digital zu Verfügung zu stellen und zukünftig vollständig und termingerecht in die Gemeindevertretung einzubringen.

Abschließend möchten wir uns bei der Verwaltung für das zu Verfügung gestellt Zahlenwerk bedanken.
Es gibt noch viel zu tun, lassen Sie uns gemeinsam Edermünde jeden Tag ein Stück weiter stärken.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

Hinweis:

GemHVO §50

HGO §112