Anträge Bürgerliste (30.06.2025)

Anträge Bürgerliste (30.06.2025)

Beschreibung

Bürgerliste Edermünde

Mark Valentin, Kammerbergweg 27 (Zur Erholung), 34295 Edermünde, Tel.: 0171 / 8037575,

EMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Internet: www.Buergerliste-Edermuende.de

An den Vorsitzenden der

Gemeindevertretung Edermünde

Edermünde, 12. Juni 2025

Betrifft: Antrag der Bürgerliste Edermünde

Sehr geehrter Herr Vorsitzender der Gemeindevertretung,

sehr geehrte Damen und Herren,

Antrag:

Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand dafür Sorge zu tragen, dass

öffentlichen Organsitzungen von Edermünde barrierefrei im Internet live übertragen werden.

Begründung:

Erhöhung Transparenz und Bürgernähe in Edermünde.

Für Fragen stehe ich gerne zu Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Mark ValentinBürgerliste Edermünde

Mark Valentin, Kammerbergweg 27 (Zur Erholung), 34295 Edermünde, Tel.: 0171 / 8037575,

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Internet: www.Buergerliste-Edermuende.de

An den Vorsitzenden der

Gemeindevertretung Edermünde

Edermünde, 12. Juni 2025

Betrifft: Antrag der Bürgerliste Edermünde

Sehr geehrter Herr Vorsitzender der Gemeindevertretung,

sehr geehrte Damen und Herren,

Antrag:

a) Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand gemäß Empfehlung 2.8 des

Klimarates eine Baumförderung von bis zu 100€ für neu angepflanzte Bäume einzurichten.

b) Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand die jüngst im Rahmen des

KFW 444 Program gepflanzten Bäume, jeweils mit einer Baumkennzeichnung (Baumart in

Latein und Deutsch) zu versehen.

Begründung: Inspiration für unsere Bürgerinnen und Bürger.

Für Fragen stehe ich gerne zu Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Mark ValentinBürgerliste Edermünde

Mark Valentin, Kammerbergweg 27 (Zur Erholung), 34295 Edermünde, Tel.: 0171 / 8037575,

EMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Internet: www.Buergerliste-Edermuende.de

An den Vorsitzenden der

Gemeindevertretung Edermünde

Edermünde, 12. Juni 2025

Betrifft: Antrag der Bürgerliste Edermünde

Sehr geehrter Herr Vorsitzender der Gemeindevertretung,

sehr geehrte Damen und Herren,

Antrag:

Die Gemeindevertretung

beauftragt den

Gemeindevorstand gegen

den Grundstückseigentümer

(Haus an der Bahn, siehe

Karte) aktive zu werden, mit

dem Ziel die Gefahren die

von diesem Grundstück

ausgehen zu entfernen.

Begründung:

Die Zuständigkeit für auf

privaten Grundstücken

abgelagerten Müll liegt

gemäß § 20 Hessisches

Ausführungsgesetz zum

Kreislaufwirtschaftsgesetz

(HAKrWG) bei der

Gemeinde vor Ort (siehe

Schreiben von der

Bauaufsicht vom Schwalm-

Eder-Kreis)Bürgerliste Edermünde

Mark Valentin, Kammerbergweg 27 (Zur Erholung), 34295 Edermünde, Tel.: 0171 / 8037575,

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Internet: www.Buergerliste-Edermuende.de

Für Fragen stehe ich gerne zu Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Mark ValentinBürgerliste Edermünde

Mark Valentin, Kammerbergweg 27 (Zur Erholung), 34295 Edermünde, Tel.: 0171 / 8037575,

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An den Vorsitzenden der

Gemeindevertretung Edermünde

Edermünde, 12. Juni 2025

Betrifft: Anfrage der Bürgerliste Edermünde

Sehr geehrter Herr Vorsitzender der Gemeindevertretung,

sehr geehrte Damen und Herren,

Anfrage:

Zitat aus NH24 vom 22.05.2025:

"Die Hessische Gemeindeordnung macht unmissverständlich deutlich: Die Verantwortung für

die Erstellung eines genehmigungsfähigen Haushaltsplans liegt beim Bürgermeister als Chef

des Gemeindevorstandes. Die Gemeindevertretung kann Änderungen beschließen – nicht

aber den Haushaltsentwurf selbst aufstellen. Wird kein Haushalt beschlossen, greift

automatisch die sogenannte vorläufige Haushaltsführung (§ 99 HGO). Dann dürfen nur noch

Ausgaben getätigt werden, die gesetzlich vorgeschrieben oder zur Weiterführung

bestehender Maßnahmen notwendig sind. Neue freiwillige Leistungen – etwa

Vereinsförderung, Kulturveranstaltungen oder neue Investitionen – sind grundsätzlich

unzulässig, sofern sie nicht unabweisbar sind.

Hinzu kommt: Alle Ausgaben, die in dieser Phase getätigt werden, stehen unter dem

Vorbehalt späterer Genehmigung. Für rechtswidrige Ausgaben haften die handelnden

Personen – auch persönlich. Das betrifft nicht nur Bürgermeister und Verwaltung, sondern

potenziell auch ehrenamtliche Mandatsträger, wenn sie rechtswidrige Zahlungen dulden oder

initiieren. Es geht ohne Haushalt, aber das ist ein Ritt auf der Rasierklinge."

Wie stellt der Gemeindevorstand sicher, dass trotz vorläufige Haushaltsführung (§ 99 HGO)

freiwillige Leistungen der Gemeinde möglich sind und sich die handelnden Personen nicht

rechtswidrig verhalten?

Für Fragen stehe ich gerne zu Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Mark Valentin

Bürgerliste Edermünde

Mark Valentin, Kammerbergweg 27 (Zur Erholung), 34295 Edermünde, Tel.: 0171 / 8037575,

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Internet: www.Buergerliste-Edermuende.de

An den Vorsitzenden der

Gemeindevertretung Edermünde

Edermünde, 12. Juni 2025

Betrifft: Antrag der Bürgerliste Edermünde

Sehr geehrter Herr Vorsitzender der Gemeindevertretung,

sehr geehrte Damen und Herren,

Antrag:

Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand dafür Sorge zu tragen, dass

öffentlichen Organsitzungen von Edermünde barrierefrei im Internet live übertragen werden.

Begründung:

Erhöhung Transparenz und Bürgernähe in Edermünde.

Für Fragen stehe ich gerne zu Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Mark ValentinBürgerliste Edermünde

Mark Valentin, Kammerbergweg 27 (Zur Erholung), 34295 Edermünde, Tel.: 0171 / 8037575,

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Internet: www.Buergerliste-Edermuende.de

An den Vorsitzenden der

Gemeindevertretung Edermünde

Edermünde, 12. Juni 2025

Betrifft: Antrag der Bürgerliste Edermünde

Sehr geehrter Herr Vorsitzender der Gemeindevertretung,

sehr geehrte Damen und Herren,

Antrag:

a) Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand gemäß Empfehlung 2.8 des

Klimarates eine Baumförderung von bis zu 100€ für neu angepflanzte Bäume einzurichten.

b) Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand die jüngst im Rahmen des

KFW 444 Program gepflanzten Bäume, jeweils mit einer Baumkennzeichnung (Baumart in

Latein und Deutsch) zu versehen.

Begründung: Inspiration für unsere Bürgerinnen und Bürger.

Für Fragen stehe ich gerne zu Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Mark ValentinBürgerliste Edermünde

Mark Valentin, Kammerbergweg 27 (Zur Erholung), 34295 Edermünde, Tel.: 0171 / 8037575,

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An den Vorsitzenden der

Gemeindevertretung Edermünde

Edermünde, 12. Juni 2025

Betrifft: Antrag der Bürgerliste Edermünde

Sehr geehrter Herr Vorsitzender der Gemeindevertretung,

sehr geehrte Damen und Herren,

Antrag:

Die Gemeindevertretung

beauftragt den

Gemeindevorstand gegen

den Grundstückseigentümer

(Haus an der Bahn, siehe

Karte) aktive zu werden, mit

dem Ziel die Gefahren die

von diesem Grundstück

ausgehen zu entfernen.

Begründung:

Die Zuständigkeit für auf

privaten Grundstücken

abgelagerten Müll liegt

gemäß § 20 Hessisches

Ausführungsgesetz zum

Kreislaufwirtschaftsgesetz

(HAKrWG) bei der

Gemeinde vor Ort (siehe

Schreiben von der

Bauaufsicht vom Schwalm-

Eder-Kreis)Bürgerliste Edermünde

Mark Valentin, Kammerbergweg 27 (Zur Erholung), 34295 Edermünde, Tel.: 0171 / 8037575,

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Mit freundlichem Gruß

Mark ValentinBürgerliste Edermünde

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Gemeindevertretung Edermünde

Edermünde, 12. Juni 2025

Betrifft: Anfrage der Bürgerliste Edermünde

Sehr geehrter Herr Vorsitzender der Gemeindevertretung,

sehr geehrte Damen und Herren,

Anfrage:

Zitat aus NH24 vom 22.05.2025:

"Die Hessische Gemeindeordnung macht unmissverständlich deutlich: Die Verantwortung für

die Erstellung eines genehmigungsfähigen Haushaltsplans liegt beim Bürgermeister als Chef

des Gemeindevorstandes. Die Gemeindevertretung kann Änderungen beschließen – nicht

aber den Haushaltsentwurf selbst aufstellen. Wird kein Haushalt beschlossen, greift

automatisch die sogenannte vorläufige Haushaltsführung (§ 99 HGO). Dann dürfen nur noch

Ausgaben getätigt werden, die gesetzlich vorgeschrieben oder zur Weiterführung

bestehender Maßnahmen notwendig sind. Neue freiwillige Leistungen – etwa

Vereinsförderung, Kulturveranstaltungen oder neue Investitionen – sind grundsätzlich

unzulässig, sofern sie nicht unabweisbar sind.

Hinzu kommt: Alle Ausgaben, die in dieser Phase getätigt werden, stehen unter dem

Vorbehalt späterer Genehmigung. Für rechtswidrige Ausgaben haften die handelnden

Personen – auch persönlich. Das betrifft nicht nur Bürgermeister und Verwaltung, sondern

potenziell auch ehrenamtliche Mandatsträger, wenn sie rechtswidrige Zahlungen dulden oder

initiieren. Es geht ohne Haushalt, aber das ist ein Ritt auf der Rasierklinge."

Wie stellt der Gemeindevorstand sicher, dass trotz vorläufige Haushaltsführung (§ 99 HGO)

freiwillige Leistungen der Gemeinde möglich sind und sich die handelnden Personen nicht

rechtswidrig verhalten?

Für Fragen stehe ich gerne zu Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Mark Valentin

Veröffentlicht am
23 Juni 2025
Zuletzt aktualisiert
11-30-2025
Kategorie
Dateigröße
3.38 MB
Dateityp
application/pdf
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