Anträge Bürgerliste (30.06.2025)
Anträge Bürgerliste (30.06.2025)
Beschreibung
Bürgerliste Edermünde
Mark Valentin, Kammerbergweg 27 (Zur Erholung), 34295 Edermünde, Tel.: 0171 / 8037575,
EMail:
Internet: www.Buergerliste-Edermuende.de
An den Vorsitzenden der
Gemeindevertretung Edermünde
Edermünde, 12. Juni 2025
Betrifft: Antrag der Bürgerliste Edermünde
Sehr geehrter Herr Vorsitzender der Gemeindevertretung,
sehr geehrte Damen und Herren,
Antrag:
Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand dafür Sorge zu tragen, dass
öffentlichen Organsitzungen von Edermünde barrierefrei im Internet live übertragen werden.
Begründung:
Erhöhung Transparenz und Bürgernähe in Edermünde.
Für Fragen stehe ich gerne zu Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Mark ValentinBürgerliste Edermünde
Mark Valentin, Kammerbergweg 27 (Zur Erholung), 34295 Edermünde, Tel.: 0171 / 8037575,
EMail:
Internet: www.Buergerliste-Edermuende.de
An den Vorsitzenden der
Gemeindevertretung Edermünde
Edermünde, 12. Juni 2025
Betrifft: Antrag der Bürgerliste Edermünde
Sehr geehrter Herr Vorsitzender der Gemeindevertretung,
sehr geehrte Damen und Herren,
Antrag:
a) Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand gemäß Empfehlung 2.8 des
Klimarates eine Baumförderung von bis zu 100€ für neu angepflanzte Bäume einzurichten.
b) Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand die jüngst im Rahmen des
KFW 444 Program gepflanzten Bäume, jeweils mit einer Baumkennzeichnung (Baumart in
Latein und Deutsch) zu versehen.
Begründung: Inspiration für unsere Bürgerinnen und Bürger.
Für Fragen stehe ich gerne zu Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Mark ValentinBürgerliste Edermünde
Mark Valentin, Kammerbergweg 27 (Zur Erholung), 34295 Edermünde, Tel.: 0171 / 8037575,
EMail:
Internet: www.Buergerliste-Edermuende.de
An den Vorsitzenden der
Gemeindevertretung Edermünde
Edermünde, 12. Juni 2025
Betrifft: Antrag der Bürgerliste Edermünde
Sehr geehrter Herr Vorsitzender der Gemeindevertretung,
sehr geehrte Damen und Herren,
Antrag:
Die Gemeindevertretung
beauftragt den
Gemeindevorstand gegen
den Grundstückseigentümer
(Haus an der Bahn, siehe
Karte) aktive zu werden, mit
dem Ziel die Gefahren die
von diesem Grundstück
ausgehen zu entfernen.
Begründung:
Die Zuständigkeit für auf
privaten Grundstücken
abgelagerten Müll liegt
gemäß § 20 Hessisches
Ausführungsgesetz zum
Kreislaufwirtschaftsgesetz
(HAKrWG) bei der
Gemeinde vor Ort (siehe
Schreiben von der
Bauaufsicht vom Schwalm-
Eder-Kreis)Bürgerliste Edermünde
Mark Valentin, Kammerbergweg 27 (Zur Erholung), 34295 Edermünde, Tel.: 0171 / 8037575,
EMail:
Internet: www.Buergerliste-Edermuende.de
Für Fragen stehe ich gerne zu Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Mark ValentinBürgerliste Edermünde
Mark Valentin, Kammerbergweg 27 (Zur Erholung), 34295 Edermünde, Tel.: 0171 / 8037575,
EMail:
Internet: www.Buergerliste-Edermuende.de
An den Vorsitzenden der
Gemeindevertretung Edermünde
Edermünde, 12. Juni 2025
Betrifft: Anfrage der Bürgerliste Edermünde
Sehr geehrter Herr Vorsitzender der Gemeindevertretung,
sehr geehrte Damen und Herren,
Anfrage:
Zitat aus NH24 vom 22.05.2025:
"Die Hessische Gemeindeordnung macht unmissverständlich deutlich: Die Verantwortung für
die Erstellung eines genehmigungsfähigen Haushaltsplans liegt beim Bürgermeister als Chef
des Gemeindevorstandes. Die Gemeindevertretung kann Änderungen beschließen – nicht
aber den Haushaltsentwurf selbst aufstellen. Wird kein Haushalt beschlossen, greift
automatisch die sogenannte vorläufige Haushaltsführung (§ 99 HGO). Dann dürfen nur noch
Ausgaben getätigt werden, die gesetzlich vorgeschrieben oder zur Weiterführung
bestehender Maßnahmen notwendig sind. Neue freiwillige Leistungen – etwa
Vereinsförderung, Kulturveranstaltungen oder neue Investitionen – sind grundsätzlich
unzulässig, sofern sie nicht unabweisbar sind.
Hinzu kommt: Alle Ausgaben, die in dieser Phase getätigt werden, stehen unter dem
Vorbehalt späterer Genehmigung. Für rechtswidrige Ausgaben haften die handelnden
Personen – auch persönlich. Das betrifft nicht nur Bürgermeister und Verwaltung, sondern
potenziell auch ehrenamtliche Mandatsträger, wenn sie rechtswidrige Zahlungen dulden oder
initiieren. Es geht ohne Haushalt, aber das ist ein Ritt auf der Rasierklinge."
Wie stellt der Gemeindevorstand sicher, dass trotz vorläufige Haushaltsführung (§ 99 HGO)
freiwillige Leistungen der Gemeinde möglich sind und sich die handelnden Personen nicht
rechtswidrig verhalten?
Für Fragen stehe ich gerne zu Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Mark Valentin
Bürgerliste Edermünde
Mark Valentin, Kammerbergweg 27 (Zur Erholung), 34295 Edermünde, Tel.: 0171 / 8037575,
EMail:
Internet: www.Buergerliste-Edermuende.de
An den Vorsitzenden der
Gemeindevertretung Edermünde
Edermünde, 12. Juni 2025
Betrifft: Antrag der Bürgerliste Edermünde
Sehr geehrter Herr Vorsitzender der Gemeindevertretung,
sehr geehrte Damen und Herren,
Antrag:
Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand dafür Sorge zu tragen, dass
öffentlichen Organsitzungen von Edermünde barrierefrei im Internet live übertragen werden.
Begründung:
Erhöhung Transparenz und Bürgernähe in Edermünde.
Für Fragen stehe ich gerne zu Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Mark ValentinBürgerliste Edermünde
Mark Valentin, Kammerbergweg 27 (Zur Erholung), 34295 Edermünde, Tel.: 0171 / 8037575,
EMail:
Internet: www.Buergerliste-Edermuende.de
An den Vorsitzenden der
Gemeindevertretung Edermünde
Edermünde, 12. Juni 2025
Betrifft: Antrag der Bürgerliste Edermünde
Sehr geehrter Herr Vorsitzender der Gemeindevertretung,
sehr geehrte Damen und Herren,
Antrag:
a) Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand gemäß Empfehlung 2.8 des
Klimarates eine Baumförderung von bis zu 100€ für neu angepflanzte Bäume einzurichten.
b) Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand die jüngst im Rahmen des
KFW 444 Program gepflanzten Bäume, jeweils mit einer Baumkennzeichnung (Baumart in
Latein und Deutsch) zu versehen.
Begründung: Inspiration für unsere Bürgerinnen und Bürger.
Für Fragen stehe ich gerne zu Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Mark ValentinBürgerliste Edermünde
Mark Valentin, Kammerbergweg 27 (Zur Erholung), 34295 Edermünde, Tel.: 0171 / 8037575,
EMail:
Internet: www.Buergerliste-Edermuende.de
An den Vorsitzenden der
Gemeindevertretung Edermünde
Edermünde, 12. Juni 2025
Betrifft: Antrag der Bürgerliste Edermünde
Sehr geehrter Herr Vorsitzender der Gemeindevertretung,
sehr geehrte Damen und Herren,
Antrag:
Die Gemeindevertretung
beauftragt den
Gemeindevorstand gegen
den Grundstückseigentümer
(Haus an der Bahn, siehe
Karte) aktive zu werden, mit
dem Ziel die Gefahren die
von diesem Grundstück
ausgehen zu entfernen.
Begründung:
Die Zuständigkeit für auf
privaten Grundstücken
abgelagerten Müll liegt
gemäß § 20 Hessisches
Ausführungsgesetz zum
Kreislaufwirtschaftsgesetz
(HAKrWG) bei der
Gemeinde vor Ort (siehe
Schreiben von der
Bauaufsicht vom Schwalm-
Eder-Kreis)Bürgerliste Edermünde
Mark Valentin, Kammerbergweg 27 (Zur Erholung), 34295 Edermünde, Tel.: 0171 / 8037575,
EMail:
Internet: www.Buergerliste-Edermuende.de
Für Fragen stehe ich gerne zu Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Mark ValentinBürgerliste Edermünde
Mark Valentin, Kammerbergweg 27 (Zur Erholung), 34295 Edermünde, Tel.: 0171 / 8037575,
EMail:
Internet: www.Buergerliste-Edermuende.de
An den Vorsitzenden der
Gemeindevertretung Edermünde
Edermünde, 12. Juni 2025
Betrifft: Anfrage der Bürgerliste Edermünde
Sehr geehrter Herr Vorsitzender der Gemeindevertretung,
sehr geehrte Damen und Herren,
Anfrage:
Zitat aus NH24 vom 22.05.2025:
"Die Hessische Gemeindeordnung macht unmissverständlich deutlich: Die Verantwortung für
die Erstellung eines genehmigungsfähigen Haushaltsplans liegt beim Bürgermeister als Chef
des Gemeindevorstandes. Die Gemeindevertretung kann Änderungen beschließen – nicht
aber den Haushaltsentwurf selbst aufstellen. Wird kein Haushalt beschlossen, greift
automatisch die sogenannte vorläufige Haushaltsführung (§ 99 HGO). Dann dürfen nur noch
Ausgaben getätigt werden, die gesetzlich vorgeschrieben oder zur Weiterführung
bestehender Maßnahmen notwendig sind. Neue freiwillige Leistungen – etwa
Vereinsförderung, Kulturveranstaltungen oder neue Investitionen – sind grundsätzlich
unzulässig, sofern sie nicht unabweisbar sind.
Hinzu kommt: Alle Ausgaben, die in dieser Phase getätigt werden, stehen unter dem
Vorbehalt späterer Genehmigung. Für rechtswidrige Ausgaben haften die handelnden
Personen – auch persönlich. Das betrifft nicht nur Bürgermeister und Verwaltung, sondern
potenziell auch ehrenamtliche Mandatsträger, wenn sie rechtswidrige Zahlungen dulden oder
initiieren. Es geht ohne Haushalt, aber das ist ein Ritt auf der Rasierklinge."
Wie stellt der Gemeindevorstand sicher, dass trotz vorläufige Haushaltsführung (§ 99 HGO)
freiwillige Leistungen der Gemeinde möglich sind und sich die handelnden Personen nicht
rechtswidrig verhalten?
Für Fragen stehe ich gerne zu Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Mark Valentin
